SG Dresdner Bank Dresden


Die Beitragsordnung basiert auf § 4 der Satzung der „SG Dresdner Bank Dresden“ vom 03.05.2005 in der Fassung vom 16.03.2010 und dient der Regelung der sich daraus ergebenden Fragen über die Beitragssätze. Sie gilt in dieser Fassung ab dem 01.04.2010.

1. Beitragshöhe (monatlicher Beitragssatz)

Mitglieder der SG EUR 5,00
Mitarbeiter der Bank EUR 1,00
Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler, Azubis und Studenten EUR 3,50

Mitglieder der SG die regelmäßig im Sportbüro tätig sind, können vom Vorstand der SG für diesen Zeitraum beitragsfrei gestellt werden.

2. Beginn der Beitragszahlung

Die Beitragszahlung beginnt mit dem Monat, den der Vorstand der SG bei Aufnahme festlegt.

3. Beitragszahlung

Für Mitglieder erfolgt der Beitragseinzug jeweils im 2 ten Monat eines Quartals per Lastschrift.

Ein Beitragsrückstand tritt dann auf, wenn das Einzugsverfahren gestört bzw. unterbrochen ist (z.B. infolge eines Fehlers von Kontoangaben oder Rücklastschrift).

Liegt die Ursache hierfür beim Mitglied, so ist der Vorstand berechtigt, eine s o f o r t i g e Nachzahlung zu verlangen und entstandene Kosten dem Mitglied anzurechnen. Ist dies erfolglos wird dem Mitglied, nach Rücksprache mit dem Spartenleiter, ohne weitere schriftliche Mitteilung gekündigt.

Wenn ein Mitglied trotz abgegebener Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren die pünktliche Beitragszahlung verhindert, so verfährt der Vorstand nach § 3 Punkt 3 und 4 der Satzung.

Die Spartenleiter sind berechtigt (auf Grund der sportlich unterschiedlichen Bedingungen/Kosten) einen sep. Spartenbeitrag zu verlangen.

4. Ende der Beitragszahlung

Die Beitragszahlung gilt bis zum Ende der Mitgliedschaft. Bei ordnungsgemäßer Kündigung ist bis zum Ende des Quartals der bis dahin fällige Beitrag zu entrichten.

Erlischt die Mitgliedschaft aus einem anderen Grund, so wird nach § 3 Punkt 2 der Satzung verfahren.


Dresden, den 16.03.2010